Physiotherapeuten Steuerberater in Lauf & Nürnberg – Steuerliche Expertise für Ihre Praxis
Als Physiotherapeut oder Physiotherapeutin haben Sie besondere steuerliche Anforderungen zu beachten. Wir unterstützen Sie bei der optimalen steuerlichen Gestaltung Ihrer Praxis.
Steuerliche Einordnung
Status: Freiberufler (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG) - als Krankengymnast/in
Kernpunkte aus Haufe
1. Freiberufliche Tätigkeit
Physiotherapeuten (Krankengymnastik) erzielen Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG, sofern sie:
- Eigenverantwortlich tätig sind
- Grundsätzlich NICHT der Gewerbesteuer unterliegen
2. Umsatzsteuerbefreiung
Umsätze aus physiotherapeutischen Heilbehandlungen sind nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei, wenn:
- Sie der Vorbeugung, Diagnose, Behandlung oder Heilung von Krankheiten dienen
- In der Regel eine ärztliche Verordnung vorliegt
- Die Tätigkeit im Rahmen von Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen erfolgt
3. Umsatzsteuerpflichtig
Folgende Leistungen sind umsatzsteuerpflichtig:
- Nicht-therapeutische Leistungen (z.B. Wellness-, Präventions- oder Schönheitsmassagen OHNE ärztliche Verordnung)
- Anschlussbehandlungen ohne ärztliche Verordnung gelten als steuerpflichtige Präventionsmaßnahmen
- Unterliegen ggf. dem ermäßigten Steuersatz (§ 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG)
4. Gewinnermittlung
Die Gewinnermittlung erfolgt regelmäßig durch:
- Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG
- Keine Buchführungspflicht besteht
- Betriebseinnahmen und -ausgaben sowie Entnahmen und Einlagen sind aufzuzeichnen
5. Rechtsform
Für die Umsatzsteuerbefreiung ist die Rechtsform unerheblich. Entscheidend ist, dass die Heilbehandlung von entsprechend qualifiziertem Personal erbracht wird.
6. Kooperationen
Bei Kooperationen (z.B. Gemeinschaftspraxen):
- Gelten die Grundsätze der Mitunternehmerschaft
- Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit ist auch hier prüfungsrelevant
Warum Erwinklier der richtige Partner für Physiotherapeuten ist
Seit 1982 betreuen wir erfolgreich Physiotherapiepraxen in Lauf und Nürnberg. Unsere Expertise umfasst:
- Umsatzsteueroptimierung bei gemischten Leistungen (Heilbehandlung vs. Wellness)
- EÜR und Gewinnermittlung professionell erstellt
- Ist-Besteuerung für besseren Cashflow
- Gemeinschaftspraxen steuerlich optimal strukturiert
- Digitales Büro für effiziente Zusammenarbeit