Ingenieure Steuerberater in Lauf & Nürnberg – Steuerliche Expertise für Ihr Ingenieurbüro

Als selbstständiger Ingenieur oder Ingenieurin haben Sie vielfältige steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. Wir unterstützen Sie dabei, die richtige steuerliche Einordnung vorzunehmen und Ihre Steuerlast zu optimieren.

Steuerliche Einordnung

Status: Freiberufler (§ 18 EStG) - bei eigenverantwortlicher und fachlich unabhängiger Tätigkeit

Kernpunkte aus Haufe

1. Freiberufliche Tätigkeit

Selbstständige Ingenieure erzielen in der Regel Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (§ 18 EStG), sofern sie:

  • Eigenverantwortlich und fachlich unabhängig tätig sind
  • Als Freiberufler gelten

2. Abgrenzung zur Gewerbe

Die Abgrenzung zur gewerblichen Tätigkeit ist wesentlich:

  • Freiberufler unterliegen NICHT der Gewerbesteuer
  • Werden Ingenieure überwiegend verkaufsfördernd oder erfolgsbezogen tätig (z.B. auf Provisionsbasis)
  • Kann dies zu gewerblichen Einkünften führen

3. Gewinnermittlung

Die Gewinnermittlung erfolgt grundsätzlich durch:

  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG
  • Eine Buchführungspflicht besteht NICHT (es sei denn, es werden freiwillig Bücher geführt und Abschlüsse erstellt)

4. Umsatzsteuer

Für die Umsatzsteuer gelten die allgemeinen Vorschriften:

  • Ingenieurleistungen sind grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig
  • Es sei denn, es greift eine spezielle Steuerbefreiung

5. Ist-Besteuerung

Freiberufler können die sogenannte Ist-Besteuerung (§ 20 UStG) beantragen:

  • Die Umsatzsteuer wird nach vereinnahmten Entgelten abgeführt
  • Verbessert den Cashflow erheblich

6. Betriebseinnahmen und -ausgaben

Betriebseinnahmen und -ausgaben sind ordnungsgemäß aufzuzeichnen:

  • Fehlen Aufzeichnungen, kann das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen

7. Personengesellschaften

Bei Personengesellschaften mit freiberuflichen Einkünften:

  • Ist der Gewinn einheitlich nach § 4 Abs. 3 EStG zu ermitteln

Warum Erwinklier der richtige Partner für Ingenieure ist

Seit 1982 betreuen wir erfolgreich Ingenieurbüros in Lauf und Nürnberg. Unsere Expertise umfasst:

  • Freiberuflich oder gewerblich? Wir helfen Ihnen bei der richtigen Abgrenzung
  • Ist-Besteuerung für besseren Cashflow
  • EÜR und Gewinnermittlung professionell erstellt
  • Personengesellschaften steuerlich optimal strukturiert
  • Digitales Büro für effiziente Zusammenarbeit