Architekten Steuerberater in Lauf & Nürnberg – Schutz vor gewerblicher Infizierung
Als Architekt oder Architektin müssen Sie besonders auf die Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit achten. Wir helfen Ihnen, die gefährliche gewerbliche Infizierung zu vermeiden.
Steuerliche Einordnung
Status: Grundsätzlich Freiberufler (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG) - ABER Vorsicht vor gewerblicher "Infizierung"!
Kernpunkte aus Haufe
1. Freiberufliche Tätigkeit
Architekten erzielen grundsätzlich Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG):
- Damit sind sie Freiberufler
- Diese Einkünfte unterliegen NICHT der Gewerbesteuer
2. KRITISCH - Gewerbliche Infizierung
Die Abgrenzung zur gewerblichen Tätigkeit ist entscheidend:
- Werden neben der freiberuflichen auch gewerbliche Tätigkeiten ausgeübt (z.B. schlüsselfertiger Bau, Vermittlung von Geschäftsabschlüssen)
- Kann es zur sogenannten "gewerblichen Infizierung" kommen
- Dann werden sämtliche Einkünfte als gewerblich behandelt und unterliegen der Gewerbesteuer
3. Trennung möglich (Verkehrsfassung)
Bei gemischten Tätigkeiten ist eine Trennung der Einkünfte möglich:
- Sofern dies nach der Verkehrsfassung möglich ist
- Ist eine Trennung nicht möglich, gilt die gesamte Tätigkeit als gewerblich
4. Gewinnermittlung
Die Gewinnermittlung erfolgt in der Regel durch:
- Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG
- Eine Buchführungspflicht besteht für Architekten NICHT
- Es sei denn, sie wählen freiwillig die Bilanzierung oder überschreiten die gesetzlichen Schwellenwerte
5. Umsatzsteuer
Architektenleistungen sind grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig:
- Eine Steuerbefreiung kommt nur in besonderen Ausnahmefällen in Betracht
6. Moderne Tätigkeiten
Auch moderne Tätigkeiten wie die Visualisierung von Architekturprojekten werden als freiberufliche Tätigkeit anerkannt:
- Sofern sie eigenverantwortlich und mit eigenem gestalterischen Anteil erbracht werden
7. Personengesellschaften
Bei Personengesellschaften ist zu beachten:
- Dass eine gewerbliche Tätigkeit eines Gesellschafters zur Infizierung der gesamten Gesellschaft führen kann
Warum Erwinklier der richtige Partner für Architekten ist
Seit 1982 betreuen wir erfolgreich Architekturbüros in Lauf und Nürnberg. Unsere Expertise umfasst:
- Schutz vor gewerblicher Infizierung durch sorgfältige Tätigkeitsabgrenzung
- Verkehrsfassung bei gemischten Tätigkeiten professionell umgesetzt
- Schlüsselfertiger Bau steuerlich optimal strukturiert
- EÜR und Gewinnermittlung professionell erstellt
- Digitales Büro für effiziente Zusammenarbeit